Das europaweite Anwendungsverbot von Trichlorethylen ruht auf zwei gesetzlichen Bestimmungen, die für alle EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen und unmittelbar Gültigkeit besitzen:
der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
REACH steht dabei für: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – zu Deutsch die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die REACH-Verordnung trat zum 01. Juni 2007 in Kraft mit dem Ziel, das Chemikalienrecht innerhalb der EU grundlegend zu harmonisieren und zu vereinfachen.
Informationen des Umweltbundesamtes zum Thema REACH und den aktuellen Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link:
http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm